BE SAFE NOT SORRY
Als Betreiber von Tank- und sonstigen Anlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten sind Sie nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verpflichtet, Ihre Anlagen regelmäßig auf einwandfreie Funktion und Betriebssicherheit zu prüfen und einschließlich der Sicherheitseinrichtungen durch eine zugelassene Fachfirma warten zu lassen. Im Interesse der Werterhaltung und um eine gleichbleibend hohe Betriebssicherheit zu gewährleisten, müssen mindestens die Tanks auch turnusmäßig gereinigt und fristgerecht einer zugelassenen Prüforganisation (z.B. dem TÜV) zur wiederkehrenden Prüfung vorgestellt werden. Die Einhaltung und Dokumentation dieser Vorschriften und Fristen hat nicht nur rechtliche Aspekte, sondern ist auch wichtig, damit Sie im Falle eines Unfalls oder Schadens dies den Behörden und Ihrer Versicherung gegenüber lückenlos nachweisen können. Steigern Sie die Effizienz in Ihrem Unternehmen und schaffen Sie sich persönliche Freiräume, indem Sie diese zeitraubenden Pflichten und Routinen an Spezialisten mit dem nötigen Know-how delegieren. Unabhängig von den günstigeren Preisen von Wartungsverträgen im Vergleich zu Einzelaufträgen, sind die Kosten für Wartungsverträge für die Laufzeit festgeschrieben und somit langfristig kalkulierbar. Sprechen Sie uns an, wir unterbreiten Ihnen umgehend ein Vertrags-Angebot zur Wartung Ihrer prüf- und wartungspflichtigen Anlagen.